Immer wieder werden
Besucher der vom Deponiezweckverband
Eiterköpfe betriebenen Deponie in Ochtendung mit einer
Hängebahn durch einen Stollen unter die Deponie gefahren und anschließend
medienwirksam nach ihrer Meinung zum Erlebten gefragt.
Tatsächlich sind viele Besucher von der modernen Technik angetan. Kaum eine
Deponie in Deutschland verfügt über einen solch imposanten befahrbaren Stollen
und erst recht nicht über ein solch aufwendiges Transportmittel.
Andererseits braucht eine Deponie, deren Basis im freien Gefälle aus der
Deponie heraus entwässert, keinen Stollen, keine Bewetterung, die für ausreichend
Frischluft sorgt und auch keine ferngesteuerte Hängebahn.
So etwas kommt zum Einsatz, wenn in einem nach unten abgedichteten
abflusslosen Gelände eine Deponie betrieben wird. Das kontinuierlich
entstehende Sickerwasser muss in diesem Fall dauerhaft aus der Deponie
gepumpt werden. Im Gegensatz zu den sonst üblichen Deponien ist die Deponie
Eiterköpfe da schon etwas Besonders.
Die ausländischen Besuchergruppen werden gerne medienwirksam mit dem Satz „Die
Deponie in Ochtendung ist eine der modernsten Deponien Europas“ in der
Presse zitiert.
Auch ohne Besuchergruppe
gibt es kaum eine Presseerklärung des Deponiezweckverbands in dem dieser
Hinweis fehlt.
Eine Wahl zur modernsten Deponie Europas hat die Deponie Eiterköpfe
freilich nie gewonnen ;-).
Offensichtlich macht es
ein gutes Gefühl, eine moderne Deponie zu betreiben. Dieses Gefühl war es
wahrscheinlich auch, das den Deponiezweckverband dazu veranlasste, durch alle
gerichtlichen Instanzen darauf zu setzen, dass ihre moderne Deponie entgegen der
neuen bundeseinheitlichen Verordnung ohne Abfallvorbehandlung auskommen
sollte.
Die positive
Selbsteinschätzung des Zweckverbandes beeindruckte die Richter am Europäischen
Gerichtshof in ihrem Urteil
im Frühjahr 2005 nicht. Sie entschieden, dass der Abfall auch in
Ochtendung vor der endgültigen Ablagerung entsprechend den geltenden
Verordnungen zuerst vorbehandelt werden muss. Ohne Vorbehandlung keine
Deponierung; auch nicht in Ochtendung.
Die Zeit, die der
Deponiezweckverband Eiterköpfe in Ochtendung dazu verwendet hat, sich durch
alle rechtlichen Instanzen hindurch bescheinigen zu lassen, dass seine so
moderne Deponie nicht anders behandelt wird, als alle anderen deutschen
Deponien auch, haben die anderen Deponiebetreiber deutlich besser genutzt. Sie
haben sich in der reichlich bemessenen Übergangsfrist auf die neue rechtliche
Regelung eingestellt. Allein oder zusammen mit benachbarten Landkreisen wurden
die erforderlichen Abfallvorbehandlungsanlagen geplant, gebaut und mittlerweile
auch betrieben.
Auf der Deponie in
Ochtendung gibt es bislang keine Möglichkeit zur Abfallvorbehandlung. Die
Verantwortlichen beim Abfallzweckverband Eiterköpfe in Ochtendung zusammen
ihren technischen und juristischen Beratern waren wohl so sehr von ihrer
modernen Deponie überzeugt, dass sie für den Fall eines negativen
Gerichtsurteils keine Vorkehrungen zur Abfallvorbehandlung getroffen
haben.
Die
Abfallvorbehandlungsanlagen der umliegenden Landkreise/Deponien sind nicht auf
zusätzliche Behandlung des Ochtendunger Abfalls eingerichtet. Lediglich im
Landkreis Neuwied kann augenblicklich ein kleiner Abfallanteil aus Ochtendung
mit behandelt werden.
Der Löwenanteil des
anfallenden Abfalls wird deshalb auf der Deponie Eiterköpfe nur
zwischengelagert bis Vorbehandlungskapazitäten erschlossen oder geplant und
realisiert wurden. Der zwischengelagerte Abfall muss dann wieder ausgegraben,
zur Abfallvorbehandlung transportiert und behandelt werden, bevor der so
vorbehandelte Abfall dann endgültig deponiert werden kann. Diese
Vorgehensweise ist weder durchdacht noch modern. Sie ist aus der Not heraus
geboren und einfach nur ärgerlich und teuer. Der Abfall muss mehrfach angepackt
werden. Hinzu kommen Aufwendungen für Arbeits- und
Emissions-/Immissionsschutzmaßnahmen die erforderlich werden, wenn der Abfall
aus dem Zwischenlager wieder abgegraben wird.
Bisher hat noch niemand
die Verantwortung für das suboptimale Management, die wenig erfolgreiche
begleitende technische und juristische Beratung und das fehlende alternative
Konzept beim Deponiezweckverband übernommen.
Die Presseerklärungen
mit dem Tenor der modernen Deponie erscheinen immer noch. Ob die
Meldungen ausreichen die Bürger auf die anstehenden Gebührenerhöhungen
einzustimmen, darf bezweifelt werden. Den Gebührenzahlern wird spätestens mit
der anstehenden drastischen Gebührenerhöhung auffallen, dass da wohl irgend
etwas fürchterlich schief gelaufen sein muss mit der modernen Abfallwirtschaft.
Es ist noch nicht bekannt, ob die in Zukunft anstehende jährliche
Gebührensteigerung 30 %, 40 %, 50 % oder gar noch mehr betragen wird. Erst mit
der Veröffentlichung der Gebührenerhöhung bzw. Leistungskürzung wird dem
Gebührenzahler die finanzielle Tragweite des vom Deponiezweckverband und seinen
Beratern gewählten Weg klar.
Fehler kommen vor!
Bei Projekten im
Abfallbereich werden Fehler zumeist sehr teuer. Üblicherweise lassen sich durch
kompetente Beratung und wohl überlegtes Handeln Fehler bereits im Vorfeld
vermeiden. Leider funktioniert das in der Praxis nicht immer.
Eine schnelle und
umfangreiche Fehleranalyse und abgeleitet daraus Maßnahmen, die eine Widerholung
verhindern, sind in Unternehmen der freien Wirtschaft üblich weil
überlebensnotwendig. Was für die freie Wirtschaft gut ist, sollte auch auf
einen Deponiezweckverband anwendbar sein. Hier sind die
politischen Gremien in den Landkreisen Mayen-Koblenz, Cochem
-Zell sowie der Koblenzer Stadtrat gefragt . Mitglieder aus diesen Gremien bilden
die Verbandsversammlung
im DZV. Über die Verbandsversammlung
kann Einfluss auf den DZV genommen werden.
Die Deponie Eiterköpfe kann übrigens nach Anmeldung (Tel: 0261 108-344) von
Gruppen bis zu 30 Personen besucht werden. Die Führung dauert ca. 2 Stunden und
ist für die Besucher kostenlos.
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Norbert Leimbach
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